Keine Lust auf Gleichstellungspolitik
on 26/11/2009 - like it?
Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag beschränkt sich beim Thema Geschlechterpolitik auf Sprechblasen
Dass CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel keine Freundin der Frauenförderung ist, zeigt sich schon an der Zusammensetzung ihres neuen Kabinetts. Von 15 MinisterInnen in der schwarz-gelben Regierung sind nur vier weiblich. Unter Schwarz-Rot waren es immerhin sechs. Das Plädoyer für mehr Frauen in Führungspositionen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP klingt angesichts dessen ziemlich paradox.
Zum Thema Gleichstellung liefert das schwarz-gelbe Vertragswerk eine Fülle von Absichtserklärungen. Geht es allerdings um deren Umsetzung, zeigt sich die Unlust der neuen Regierung an diesem Politikfeld. „Wir wollen bestehende Benachteiligungen in Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft beseitigen“, heißt es da auf Seite 73. Ein sogenannter „Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs“ soll diese Ungleichheiten auflösen, versprechen die Koalitionäre. Was genau mit diesem „Rahmenplan“ gemeint ist, wird jedoch nicht näher erläutert.
Die neue Regierung nennt vier Ziele ihrer Gleichstellungspolitik: die Erleichterung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben, die Überwindung der Entgeltungleichheit, die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und die Etablierung einer Jungen- und Männerpolitik. Das alles liest sich erst einmal gut, wird aber so, wie es Merkel & Co. anpacken (bzw. nicht anpacken) wollen, zur reinen Sprechblase.
So klingt die Ankündigung, das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ werde in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit fortgeführt und ausgebaut, eher nach Status Quo als nach mutiger Reform. Genauso unverbindlich wird es beim Thema Jungen- und Männerpolitik: „Wir wollen eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik entwickeln und bereits bestehende Projekte für Jungen und junge Männer fortführen und intensivieren.“ Das ist dann auch schon alles.
Die schwarz-gelbe Regierung liebt Pläne. War es auf Seite 73 der „Rahmenplan“, der zu mehr Gleichstellung führen soll, so ist es auf Seite 74 ein „Stufenplan“, der die Erhöhung des Frauenanteils in Führungsetagen bewirken wird. „Der Stufenplan setzt in einer ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen“, heißt es zur Erklärung. Es reicht also völlig aus, wenn ein Unternehmen berichtet, dass es keine Frauen in der Chefetage beschäftigt. Von einer gesetzlichen 40-Prozent-Frauenquote für Aufsichtsräte, wie sie etwa die SPD fordert und Norwegen schon hat, ist nirgendwo die Rede. Und über die weiteren Schritte des „Stufenplans“ herrscht ebenfalls Schweigen.
Dass Arbeitnehmerinnen in Deutschland für die gleiche Arbeit im Durchschnitt 23 Prozent weniger Geld als ihre männlichen Kollegen bekommen, ist mittlerweile auch zu CDU, CSU und FDP durchgedrungen. Zur Überwindung des Lohngefälles wollen die drei Parteien aber nicht einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn einführen, der die niedrigen Löhne in Frauenberufen abschaffen würde, oder aber einen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz in das Tarifvertragsgesetz aufnehmen, der mit der geschlechtsspezifischen und damit diskriminierenden Bewertung von Arbeit in Tarifverträgen Schluss machen würde. Nein, der schwarz-gelben Koalition reicht es völlig aus „Entgeltunterschiede und deren Ursachen festzustellen“.
Bei so wenig politischem Gestaltungswillen bleibt nur die Hoffnung, dass sich bald der Protest von Gewerkschaften und Frauenverbänden regt. Auf die erste weibliche Bundeskanzlerin zählen können die WählerInnen jedenfalls nicht.
Schlagworte: Frauenpolitik, Politik
22 Prozent weniger wert?
on 20/10/2008 - like it?
Frauen werden noch immer schlechter bezahlt als Männer — und die Große Koalition schaut zu

Zeichnung: Thomas Plaßmann
„Die Frauenarbeit war von vornherein billiger als die männliche Arbeit. Der Lohn des Mannes war ursprünglich darauf berechnet, den Unterhalt einer ganzen Familie zu decken; der Lohn der Frau stellte von Anfang an nur die Kosten für den Unterhalt einer einzigen Person dar, und selbst diese nur zum Teil, weil man darauf rechnete, daß die Frau auch zu Hause weiterarbeitet außer ihrer Arbeit in der Fabrik.“
Als die Frauenrechtlerin Clara Zetkin 1889 beim Internationalen Arbeiterkongress in Paris auf die unterschiedliche Bewertung von Frauen- und Männerarbeit aufmerksam machte, hätte sie wohl nicht vermutet, dass es über 100 Jahre später noch immer teilweise große geschlechtsspezifische Lohnunterschiede geben würde. Laut Bericht der EU-Kommission vom 25. Januar 2008 verdienten Arbeitnehmerinnen in Deutschland im Jahr 2006 durchschnittlich 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Damit belegte die BRD zusammen mit der Slowakei Platz 24 von insgesamt 27 EU-Staaten. Noch größer war der „gender pay gap“ nur in Zypern (24 Prozent) und Estland (25 Prozent). Am geringsten war er in Malta (3 Prozent). Der EU-Durchschnitt liegt bei 15 Prozent.
Je älter die Beschäftigten, desto größer der Einkommensrückstand der Frauen. Das zeigte eine Online-Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI), die von 2005 bis 2007 durchgeführt wurde und an der sich rund 63.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beteiligt hatten. Demnach verdienten Frauen unter 24 Jahren 7,8 Prozent weniger als ihre gleichaltrigen männlichen Kollegen. In der Altersgruppe der 25- bis 34-jährigen Frauen betrug die Differenz 17,5 Prozent. Frauen im Alter von 35 bis 55 Jahren hinkten den Männern sogar um 22 Prozent hinterher. Am größten war die Lohndifferenz zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Altersgruppe ab 55 Jahren: 26,7 Prozent.
Die Einkommensunterschiede differierten auch je nach Beruf und Tätigkeit, wie der WSI-Vergleich von über 180 Berufen offen legte. Demnach fiel die Entlohnung bei Verwaltungsfachangestellten am gerechtesten aus. Hier lagen die durchschnittlichen Verdienste der Männer bei 2.775 Euro brutto im Monat, die der Frauen bei 2.691 Euro brutto im Monat und damit 84 Euro weniger (3 Prozent Differenz). Am größten waren die Gehaltsunterschiede bei Buchhalterinnen und Buchhaltern: Eine Arbeitnehmerin verdiente dort durchschnittlich 2.535 Euro, ihr männlicher Kollege hingegen 3360 Euro und damit 825 Euro mehr (24,6 Prozent).
Gründe für das geschlechtsspezifische Lohngefälle gibt es viele. Frauen unterbrechen häufiger den Beruf als Männer (zum Beispiel auf Grund von Mutterschaft), verfügen dadurch über weniger Berufserfahrung und sind teilweise schlechter qualifiziert. Außerdem ergreifen Frauen noch immer oft Berufe, die vergleichsweise schlecht bezahlt werden: Tariflöhne in „Männerbranchen“ wie Chemie, Bau und Druck sind im Durchschnitt höher als in von Frauen dominierten Branchen wie Verkauf, Gesundheitsdienst und Soziales. Hinzu kommt, dass Frauen seltener als Männer Führungspositionen besetzen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes hatte im Jahr 2006 nur jede sechste Arbeitnehmerin einen Job mit viel Verantwortung. Bei den Arbeitnehmern war dieser Wert mehr als doppelt so hoch.
In vielen Fällen lässt sich allerdings nicht nachvollziehbar erklären, warum Männer am Ende des Monats mehr Geld in der Lohntüte haben als Frauen. Wenn der Bankkaufmann mehr verdient als die Bankkauffrau (durchschnittlich 716 Euro), obwohl beide die gleiche Arbeit erledigen, wenn nicht die Anwältin sondern der Anwalt zum Kanzlei-Partner aufsteigt, weil sie zu Hause zwei kleine Kinder hat, dann sind wohl tradierte Rollenvorstellungen die Ursache.
Bis Geschlechterklischees in den Führungsetagen von Unternehmen keine Rolle mehr spielen, dürften noch einige Jahre vergehen. Die Politik kann zwischenzeitlich für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen.
Vor drei Jahren kämpfte die rot-grüne Koalition für mehr Lohngleichheit. „Auf dem Weg in ein geschlechtergerechtes Deutschland — Gleichstellung geht alle an“ lautete ein Antrag vom 5. März 2005, der von Franz Müntefering (SPD) sowie von Katrin Göring-Eckardt und Krista Sager (Die Grünen) unterschrieben worden war und in dem die AntragsstellerInnen unter anderem für „eine gerechte Verteilung des Einkommens zwischen den Geschlechtern“ plädiert hatten.
Seit die SPD im Bund mit der CDU regiert, scheinen die Sozialdemokraten jedoch in Bezug auf das Thema Lohngleichheit ihren Kampfgeist verloren zu haben. Anfang November 2007 wollte die Linksfraktion im Rahmen einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, ob sie gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt anstrebe. Die Antwort der Großen Koalition vom 16. November 2007 ließ wenig hoffen: „Im deutschen Recht ist bereits seit langem der Grundsatz ,Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ verankert. Der Gleichberechtigungsgrundsatz in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verbietet, Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein geringeres Entgelt zu zahlen als Männern. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 AGG sind Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts unzulässig.“
Auf die Frage der Linken, ob die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns die Lohnsituation der Frauen verbessern würde, da sie weit häufiger als Männer zu Niedriglöhnen arbeiteten, antwortete die Bundesregierung ausweichend: „Der Einkommensabstand zwischen Frauen und Männern fußt auf vielfältigen, vor allem mittelbaren Ursachen. Lösungsstrategien sollen deshalb gezielt an den Ursachen ansetzen.“
Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (Hrsg.): Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern. Einstellungen, Erfahrungen und Forderungen der Bevölkerung zum „gender pay gap“, Berlin 2008.
WSI — Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): Online-Umfrage von www.frauenlohnspiegel.de. Gehaltsrückstand bei jungen Frauen kleiner als bei älteren, Pressemitteilung vom 5. März 2008.
Schlagworte: Erwerbsarbeit, Lohnarbeit, Politik
Was ist Arbeit?
on 23/07/2008 - like it?
Eine Begriffs- und Kulturgeschichte der Arbeit von der Antike bis heute

Eine eindeutige Definition des Begriffs „Arbeit“ gibt es nicht, da er je nach wissenschaftlicher Disziplin und historischer Epoche unterschiedlich verwendet wird. Die Soziologie beispielsweise definiert „Arbeit“ allgemein „als eine zweckgerichtete bewusste Tätigkeit von Menschen [...], die sie unter Einsatz von physischer Kraft und psycho-physischen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausüben“ (Zitat G. Günter Voß). Diese Interpretation folgt der alltagswissenschaftlichen Unterscheidung zwischen körperlicher und geistiger Arbeit.
In der gegenwärtigen wissenschaftlichen Debatte treten die Paradoxien zutage, die der Begriff „Arbeit“ aufwirft: Arbeit kann sowohl Last als auch Lust bedeuten, sie dient einerseits der Herstellung von (konkreten) Gebrauchswerten und andererseits der Produktion von (abstrakten) ökonomischen Werten, sie kann auf den Erwerb von Geldeinkommen gerichtet sein oder unentgeltliche Formen wie gemeinnützige, haushaltsbezoge und familiäre Tätigkeiten umfassen, und sie kann sowohl produktiv als auch zerstörerisch wirken. Die genannten Spannungen verweisen darauf, dass der Begriff „Arbeit“ immer in seinem sozialen und kulturellen Kontext betrachtet werden muss.
Die griechische und römische Antike kennt drei Formen der Arbeit. Sklaven und Frauen sind primär für die Herstellung von lebenspraktisch nützlichen und notwendigen Gütern bzw. Leistungen zuständig, der männliche „Vollbürger“ hingegen widmet sich in erster Linie der politischen bzw. geistigen Arbeit oder leistet Kriegsdienst. Die Kunstfertigkeit („techne“) der Handwerker und bildenden Künstler nimmt eine Zwischenstellung ein, da sie sowohl körperliche als auch geistige Arbeit fordert.
Auch im christlich geprägten europäischen Mittelalter ist die Art der Arbeit abhängig von der sozialen Zugehörigkeit: Körperliche, landwirtschaftliche Tätigkeit gilt als Aktivität von Unfreien, die geistige Arbeit ist im Gegensatz dazu den gesellschaftlichen Eliten vorbehalten. Die anfänglich noch eher negative Bewertung der körperlichen Arbeit wandelt sich im Laufe des Mittelalters, spätestens durch die Aufwertung praktisch-körperlicher Tätigkeiten in den Klöstern („ora et labora“). Mit zunehmendem technischen Fortschritt erfährt außerdem nicht nur die produktive, sondern auch die auf Gewinnerzielung gerichtete Arbeit ein höheres Ansehen. Reformatoren wie Martin Luther verklären die erwerbsbezogene Tätigkeit gar zu einem göttlichen Auftrag ― eine Sichtweise, die der Soziologe Max Weber später in seiner Schrift „Die Protestantische Ethik und der ,Geist‘ des Kapitalismus“ am Beispiel der Calvinisten ausführlich beschreibt.
Parallel zum fortschreitenden ökonomischen Verständnis von „Arbeit“ fragen die Theoretiker der Renaissance und Aufklärung nach der individuellen Bedeutung von „Arbeit“. Arbeit wird nun als Möglichkeit zur Selbstentfaltung und -findung interpretiert oder zum menschlichen Naturrecht erhoben.
Mit der Entwicklung des modernen Kapitalismus im Zuge der Industrialisierung setzt sich eine Sichtweise durch, die unter dem Begriff „Arbeit“ in erster Linie eine ökonomische und auf Gelderwerb ausgerichtete Tätigkeit versteht. Andere Arbeitsformen, wie etwa Haus- und Familienarbeit, geraten dementsprechend kulturell in den Hintergrund. Zu dieser Zeit findet auch die Figur des „Arbeitslosen“ Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch: Sie dient als Bezeichnung für eine Person, die die Möglichkeit zur erwerbssichernden Arbeit nicht erhält oder verliert.
Ab Ende des 19. Jahrhunderts beginnt schließlich auch eine eigenständige soziologische Theoriebildung zum Thema „Arbeit“. Während Georg Friedrich Wilhelm Hegel „Arbeit“ als geistig geleitete „Entäußerung“ interpretiert, durch die der Mensch „Selbstbewusstsein“ gewinnt, kritisiert Karl Marx die „entfremdete“ Lohnarbeit innerhalb des kapitalistischen Systems. Emile Durkheim beschreibt die Moderne als ausdifferenzierte „organische“ Verteilung spezialisierter Funktionen. Jürgen Habermas unterscheidet einerseits zwischen instrumentellem Handeln (das er teilweise auch als „Arbeit“ bezeichnet) und andererseits kommunikativem Handeln (das er teilweise auch „Interaktion“ nennt), wobei er prophezeit, dass Letzteres von Ersterem verdrängt werden wird.
Bernhard Schäfers/Johannes Kopp (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie, Wiesbaden 2006, S. 26-32.
Schlagworte: Arbeit, Erwerbsarbeit, Kulturgeschichte, Lohnarbeit, Soziologie